RICHTLINIE ZUM BURGENLÄNDISCHEN WÄRMEPREISDECKEL

Veröffentlicht am: 18.01.2023
Eine Antragstellung ist seit Anfang Jänner 2023 online über die Homepage des Landes unter www.burgenland.at möglich. Diese Anträge müssen mittels Handysignatur unterfertigt werden.

Eine Beantragung über das Gemeindeamt ist ab sofort möglich.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
1. ) Nachweis über das Netto-Jahreseinkommen 2022 aller im Haushalt gemeldeten Personen (z.B.: L16, Pensionsbezug, Einkommenssteuerbescheid, etc. )
2. ) Nachweis über die Heizkosten (z.B.: Rechnungen NUR aus dem Jahr 2023, Energiebezüge für 2023, etc. )
3. ) ausgefülltes Datenblatt

Datenblatt Wärmepreisdeckel siehe PDF-Dokument
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